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Allgemein

Rechtliche Grundlagen

Basierend auf Artikel 56 der Schweizer Bundesverfassung geniessen die Kantone seit 1999 eine ausgeweitete Selbstbestimmung im Bereich Aussenbeziehungen. In der Thurgauer Verfassung verankert, strebt der Kanton Thurgau die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und dem benachbarten Ausland an (Art. 1, Abs. 3).

Ziele

Für die Kantone gewinnen die Aussenbeziehungen spürbar an Bedeutung. Gründe dafür sind die zunehmende Mobilität, die wachsende Verflechtung von Lebensräumen sowie die stärkeren Auswirkungen von Entscheiden, die auf übergeordnetem Level gefällt werden. Die Dienststelle für Aussenbeziehungen (DAB) unterstützt daher den Regierungsrat bei der Zusammenarbeit und der Wahrung seiner Interessen auf interkantonaler, nationaler und internationaler Ebene.

Die DAB setzt sich dabei zum Ziel, einerseits die Vernetzung von Regierung und Verwaltung über die Kantonsgrenzen hinweg zu stärken sowie andererseits die Lancierung und Umsetzung von verheissungsvollen grenzüberschreitenden Initiativen und Projekten zu fördern. Beides soll dazu beitragen, dass der Kanton Thurgau seine Interessen wirksam einbringen, seine Stellung im Standortwettbewerb stärken und seine Aufgaben in funktionalen Räumen optimal erfüllen kann.